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Geschichte und Aufgaben des ECU
A. Das Europäische Währungssystem (EWS) A. Die Zusammensetzung des ECU 4. Im Außenhandel / Geschäftstransaktionen IV. Die Aufgaben und die Verwendung des ECU A. Bezugsgröße für den Wechselkurs- und Interventionsmechanismus B. Grundlage für einen Abweichungsindikator C. Reservemittel und Instrument für den Saldenausgleich zwischen den Währungsbehörden der EG
Die Frage, was der „EURO“ für die Europäische Union bzw. für private Haushalte, Unternehmen usw. an Vorteilen oder auch Nachteilen bringt, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Tage der Deutschen Mark und des ECU scheinen gezählt zu sein. Der Zeitpunkt der Einführung und somit auch des Inkrafttretens des EURO sind Gegenstand diverser Diskussionen in Politik, Wirtschaft und den Medien. Angestrebt ist das Jahr 1999, doch ob die Mitgliedstaaten zu diesem Zeitpunkt dafür bereit sind, ist eine andere Frage. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, darzustellen wie es zur Schaffung des ECU kam, und worin die Notwendigkeit bestand bzw. besteht. Weiterhin soll beschrieben werden welche Aufgaben und Funktionen dem ECU innerhalb der EU und im außereuropäischen Handel zukommen. Vorgehensweise: Zu Beginn werde ich einen kurzen geschichtlichen Überblick über die Entstehungsgeschichte des EWS und des ECU wiedergeben. Der erste Schwerpunkt wird die Zusammensetzung bzw. die Definition des ECU sein. An dieser Stelle wird neben der Zusammensetzung des ECU auch auf die verschiedenen Arten, denen jeweils unterschiedliche Aufgaben in den verschiedenen Bereichen zukommen, eingegangen. Der fünften Teil bildet einen weiteren Schwerpunkt dieser Arbeit. Hier werden die Aufgaben und Verwendungsmöglichkeiten des ECU näher beschrieben. Im Schlußteil wird noch einmal eine kurze Zusammenfassung wiedergegeben, um einen Gesamtüberblick zu ermöglichen, und um die anfangs gestellten Fragen zu beantworten.
Im Lauf der letzten Jahrzehnte wurde der Wert einer stabilen Währung für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung zunehmend anerkannt. Aber die Europäische Union ist nicht erst seit den letzten Jahren bestrebt, eine bessere Koordination der Mitgliedstaaten im Bereich der Währungspolitik herbeizuführen, auch wenn dies in der jüngeren Vergangenheit zweifellos verstärkt geschehen ist. Bereits 1950 wurde die Europäische Zahlungsunion (EZU) geschaffen, die einen von Beschränkungen freien multilateralen Handels- und Zahlungsverkehr in Westeuropa gewährleisten sollte. Die EZU sollte die Voraussetzungen für die freie Konvertibilität aller Währungen schaffen. 1958 erklärten 14 westeuropäische Staaten ihre Währungen für kompatibel, und das Ziel war damit erreicht. Die EZU wurde aufgelöst und durch das Europäische Währungsabkommen ersetzt. Nach dem Zerfall des Systems der festen Wechselkurse Anfang der 70er Jahre entstanden in der Gemeinschaft mehrere Rechnungseinheiten, die sich zum Teil an den schwankenden Tageskursen verschiedener Währungen orientierten. Ab 1971 entsprachen die neuen Rechnungseinheiten dem Wert eines Sonderziehungsrechtes (SZR) des Internationalen Währungsfonds, dessen Wert bei seiner Schaffung in Gold definiert wurde. Die Umrechnung erfolgte nach Aufgabe der Dollarparität 1971 über die amtlichen Leitkurse gegenüber dem SZR.(Reip 1992, S. 306f.) In diese Zeit währungspolitischer Instabilitäten fällt auch der erste Plan zur Errichtung einer europäischen Währungsunion, der sogenannte "Werner-Plan", der aber an den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Ölkrise) und auch an der Uneinigkeit der Mitgliedstaaten scheiterte. Nach einem von Bundeskanzler Brandt und Präsident Pompidou unterstützten Auftrag des Rats konzipierte 1969 eine Arbeitsgruppe unter dem luxemburgischen Premier Pierre Werner die Grundlinien für eine Wirtschafts- und Währungsunion. Der Werner – Plan sah die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse und die völlige Liberalisierung des Kapitalverkehrs bis spätestens 1980 vor. 1971 kam es zu einem Ausscheren Frankreichs. Mitte der siebziger Jahre verschwand der Plan der WWU (Picker 1987, S. 31f.) In der Folge kam es 1972 zur Wechselkursbindung im Rahmen der sogenannten “Währungsschlange", die aber 1979 endgültig zerbrach. Am 18. Februar 1974 forderte der ECOFIN – Rat wirtschaftliche Konvergenz und höchstmögliche Stabilität, Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum in der Gemeinschaft als Voraussetzungen für eine weitere monetäre Integration. 1975 beschloß die EG schließlich, eine europäische Korbrechnungseinheit einzuführen, die aus den Währungen der damals 9 Mitgliedstaaten gebildet wurde. Diese Rechnungseinheit trug den Namen “Europäische Rechnungseinheit (ERE)". 1979 wurde auf Initiative von Valery Giscard d'Estaing und Helmut Schmidt das EWS errichtet. Ziel ist, eine Zone monetärer Stabilität in der Gemeinschaft durch Einführung fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse zu schaffen. Dies ist in einer Phase der Internationalisierung der Wirtschaft eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Planbarkeit und Kalkulation von Investitionsvorhaben. Die ERE wurde mit der Gründung des Europäischen Währungssystems in ECU umbenannt (Schiller 1992, S. 236) 1989 wurde der Dreistufenplan des damaligen Kommissions- Präsidenten Jacques Delors vorgestellt, der eine koordinierte Wirtschaftspolitik und eine einheitliche Währungspolitik vorsah. (Schiller 1992, S. 238) Im niederländischen Maastricht unterzeichneten im Februar 1992 die Staats- und Regierungschefs den Vertrag über die Europäische Union, genannt der "Vertrag von Maastricht", der die Grundlagen für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), aber auch für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres schaffen soll. Die lange und auch mit Rückschlägen verbundene Geschichte der währungspolitischen Integration in Europa hat mit dem Plan zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion zweifellos ihren Höhepunkt, und sollte das Projekt erfolgreich sein, auch ihren Abschluß erreicht.
A. Das Europäische Währungssystem (EWS) „Das Weltwirtschaftssystem des Internationalen Währungsfonds war im Laufe der Zeit brüchig geworden, und im Jahre 1973 gingen die europäischen Länder daran, ein eigenes Gebäude zu errichten“ (Schiller 1992, S. 236). Am 13. März 1979 trat das EWS in Kraft, wobei sich folgende Länder beteiligten: BRD, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Dänemark; später traten Frankreich, Italien und Irland dem EWS bei. „Das EWS war keine kurzfristige Entwicklung, sondern hat sich über die Jahre aus dem Europäischen Wechselkursverband und anderen Währungsordnungen entwickelt. Begonnen hat diese Entwicklung allerdings erst durch den Zusammenbruch des Bretton – Woods – Systems“ (Bertsch 1996, S. 8). Das EWS ist ein System fester Wechselkurse, welche zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten anpassungsfähig sind (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 1996, S. 82). Das primäre Ziel des EWS besteht in der Schaffung einer stabilen Währungszone für Europa. Das heißt, die Wechselkurse zwischen den einzelnen Ländern sollen stabilisiert werden, um Störungen, die aus der Wechselkurspolitik der Länder resultieren, auszuschalten. Die Förderung der inneren Stabilität der Länder ist ein weiteres Ziel, welches mit dem EWS erreicht werden soll. Dieses Ziel wird allerdings oftmals nur als Unterziel für das Hauptziel, der Schaffung einer stabilen Währungszone, angesehen (Bertsch 1996, S. 8). Diese Zielsetzungen verlangen, daß die wirtschaftliche und preisliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten nicht allzu unterschiedlich ist. Das EWS besteht aus drei Elementen: · einem Wechselkurs- und Interventionsmechanismus · einem umfassenden finanziellen Beistandssystem, sowie · der Europäischen Währungseinheit (ECU) als Referenzwert und Recheneinheit Im EWS wurde eine Bandbreite eingeführt, in der die Wechselkurse schwanken dürfen. Am Anfang betrug die Breite ± 2,25 Prozent. Falls eine Währung unter Druck gerät, müssen die Notenbanken der Mitgliedstaaten intervenieren. Das heißt, sie müssen die schwache Währung kaufen und die starke Währung verkaufen, um den Kurs zu stützen. Dies nennt man den Wechselkurs- und Interventionsmechanismus. Damit den jeweiligen Notenbanken nicht die „Luft“ ausgeht, räumen sie einander Kredite ein (Kreditmechanismus). In den achtziger Jahren wurde das Ziel stabiler Wechselkurse weitgehend erreicht. Da 1992 das britische Pfund und die italienische Lira unter Abwertungsdruck gerieten, schieden sie im September 1992 aus. In Folge dessen fielen die Wechselkurse weiterer Mitgliedstaaten bedenklich. Um diesem Druck entgegenzuwirken, wurde dann am 2. August 1993 die Bandbreite auf ± 15 Prozent erhöht. Im weiteren blieb das EWS aber unverändert. Anfang April 1996 nahmen zehn der 15 Mitgliedstaaten am EWS – Wechselkursmechanismus teil (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 1996, S. 83).
Mit der zunehmenden Integration der europäischen Wirtschaft wurde eine stärkere monetäre Koordination, besonders im Hinblick auf das Verschwinden fixer Wechselkurssysteme und der Globalisierung der Weltwirtschaft, notwendig. Der erste Schritt in diese Richtung war die Schaffung des EWS. Allerdings machten es die Währungsschwankungen erforderlich, noch einen Schritt weiter zu gehen. Nur eine einheitliche Währung würde einen effizienteren Binnenmarkt schaffen, das Wachstum und die Beschäftigung anregen, größere internationale Stabilität und monetäre Souveränität der Mitgliedstaaten gewährleisten (Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft 1996, S. 12). Nachdem die EG lange Zeit nach ihrer Entstehung Rechnungs- oder Währungseinheiten benutzte, die von einer bestimmten Bezugsgröße abgeleitet werden konnten (Gold in Gramm, US$ – Einheiten) beschloß man am 21.4 1975, dem Beispiel des Internationalen Währungsfonds und seines Sonderziehungsrechts zu folgen und eine europäische Korbrechnungseinheit (ERE) aus den neuen Währungen der damaligen Mitgliedstaaten zu bilden. Mit dieser ERE wurde die Grundlage für den ECU gelegt. Das am 13.3.1979 angelaufene Europäische Währungssystem (EWS) übernahm die ERE – Formel als Rechnungseinheit und benannte die ERE in ECU um. Den Namen ECU leiteten die Initiatoren des Europäischen Währungssystems (EWS) von unterschiedlichen Vorstellungen ab, für den damaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing sollte mit dem Namen ECU an eine bereits im 18. Jahrhundert von Ludwig dem Heiligen eingeführte und in Europa in Umlauf gebrachte Goldmünze angeknüpft werden. Die britischen und deutschen Vertreter leiteten den Namen dagegen von den Initialen "European Currency Unit" ab (Reip 1992, S. 310). Seit 1981 ersetzt der ECU die europäische Rechnungseinheit in allen Bereichen, in denen diese früher verwendet worden war, nämlich als Rechnungseinheit für den Haushalt der EG, in dem Abkommen von Lomé, in den Büchern der Europäischen Investitionsbank und bei der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Zwischen dem ECU und dem früher verwendeten Rechnungseinheiten gibt es einen wesentlichen Unterschied: Jene spielte nur eine Rolle als Rechengröße für die Benennung von Guthaben oder Schulden, die jedoch letztlich in einer nationalen Währung ausgeglichen werden mußten. Der ECU dagegen dient nicht nur als Rechengröße, sondern als Zahlungsmittel und übernimmt in internationalen Transaktionen die Funktion einer echten Währung. Der ECU besteht aus einem Währungskorb, in den die Währungen der Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Wirtschaftskraft zu einem bestimmten Teil einfließen. Mit Wirtschaftskraft ist das Bruttoinlandsprodukt und der innergemeinschaftliche Handelsanteil gemeint. Daher hat der ECU in jeder Währung einen anderen Kurswert, je nachdem wie die einzelnen nationalen Wechselkurse ihm gegenüber schwanken (Borchardt 1995, S. 46). Wie sich der Korb zusammensetzt und welche Anteile die einzelnen Währungen an diesem haben, wird im nachfolgenden Abschnitt näher erläutert, bzw. sind den Anlagen zu entnehmen. Eine Änderung der Zusammensetzung des Korbes kann nur nach genau festgelegten Regeln erfolgen. Einmal kann die Zusammensetzung des ECU alle fünf Jahre oder auf Antrag revidiert werden, wenn sich das im Korb befindliche Gewicht einer der Währungen, aus denen sich der ECU zusammensetzt, um 25 % oder mehr geändert hat. Bei der Festlegung der ursprünglichen Gewichte und bei der Revision von 1984 wurde dabei der relative Anteil der einzelnen Mitgliedstaaten am Bruttoinlandsprodukt der EU sowie am innergemeinschaftlichen Handel zugrunde gelegt, ebenso wie die Quoten im Rahmen des kurzfristigen Währungsbeistands. Nur durch einen einstimmigen Ratsbeschluß können die Gewichte neu festgelegt werden. Ein zweiter Fall zur Änderung der Zusammensetzung des ECU wäre die Einbeziehung der Währung eines neuen Mitgliedstaats. Die Modalitäten der Einbeziehung neuer Währungen in den Korb sind Gegenstand jeder Beitrittsverhandlung.
A. Die Zusammensetzung des ECU „Die ECU ist als Währungskorb definiert, der sich aus bestimmten festen Beträgen der Währungen der Mitgliedstaaten der EG zusammensetzt“ (Baßeler, Heinrich, Koch 1995, S. 570). Seit der Gründung des EWS (1979) bis 1989 wurden die Korbwährungen alle 5 Jahre angepaßt. Die Zusammensetzung des Währungskorbs wurde zuletzt durch Beschluß des EG – Ministerrats am 21. September 1989 neu festgelegt. Seit dem sind die Spanische Peseta und der Portugiesische Escudo mit enthalten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union am 01.11.1993 entfiel diese Überprüfung, und die Zusammensetzung des Korbs wurde „eingefroren“. Durch das Einfrieren werden die Währungen der Beitrittsländer, die am 01.01.1995 der EU beigetreten sind, nicht in den Korb aufgenommen (Baßeler, Heinrich, Koch 1995, S. 571).
Unter dem "offiziellen" ECU ist hier der ECU als Zahlungsmittel auf Konten oder bei Transaktionen zwischen Zentralbanken gemeint. Er dient als Rechengröße im Zahlungsverkehr sowie für Abrechnungen aus Käufen und Verkäufen zur Kursstützung. Weiterhin wird er als Rechengröße für Zahlungsbilanzhilfen der Gemeinschaft an Mitgliedstaaten, welche sich in wirtschaftlich schwierigen Situationen befinden, verwendet (Ernst & Young 1991, S. 301). Ferner wird er für Einzahlungen von Notenbanken an den Europäischen Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit benutzt. Diese Einzahlungen sind allerdings lediglich ein Austausch von Aktiva, die keine Auswirkungen auf den realen Güter- oder Dienstleistungsmarkt haben, solange diese Guthaben nicht für Interventionen am Devisenmarkt verwendet werden.
Der ECU wirkt auch als Definitionsgröße für den privaten ECU. Dieser hat die selbe Korbdefinition wie sein “offizieller Bruder", wird aber von der Privatwirtschaft geschaffen und verwendet. Der Kreislauf des privaten ECU wird von dem des offiziellen stark getrennt. Entstanden ist der private ECU, als 1979 einige belgische Banken für Institutionen der damaligen EG auf deren Wunsch hin auf ECU lautende Sicht- und Terminkonten eröffneten. Damit konnte die Kommission ihre Kassenhaltung vereinfachen und in ECU an die Europäische Investitionsbank überweisen.
Verwendung des privaten ECU:
In den meisten Ländern hat der private ECU Devisenstatus. Bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel wurde ein Clearingsystem für private ECU eingerichtet, das aber, wie schon erwähnt, keinerlei Verbindung zum Kreislauf des offiziellen ECU aufweist. Der ECU wurde in die amtliche Kursfeststellung aufgenommen und wird sowohl von Banken der europäischen Ländern als auch von Banken in den USA und im Fernen und Nahen Osten gehandelt (Ernst & Young 1991, S. 302).
Aufgrund der Korbstruktur des ECU können Bankenforderungen und Bankverbindlichkeiten am Markt für ECU – Kredite und Einlagen voneinander abweichen, ohne daß deswegen die Banken ein Wechselkursrisiko tragen müssen. Die Banken können sich nämlich, durch Deckungsgeschäfte in den einzelnen Korbwährungen absichern, wenn sie die durch die Korbzusammensetzung vorgegebenen Proportionen berücksichtigen.
ECU – Anleihen sind ein wichtiger Bestandteil der Euromärkte geworden. Die Anleihen werden von öffentlichen Schuldnern, staatlichen Regiebetrieben aus den Mitgliedstaaten, sowie von internationalen Organisationen und privaten Emittenten begeben. Mittlerweile gelten die ECU – Anleihen als eine der wichtigsten europäischen Anleihewährungen.
4. Im Außenhandel / Geschäftstransaktionen Der ECU wird zunehmend für die Gewährung von Handelskrediten als gemeinsame Bezugsgröße im internen Verrechnungsverkehr multinationaler Unternehmen, als Instrument zur Preisauszeichnung, als Fakturierungswährung und als Zahlungsmittel in Import – Exportgeschäften verwendet. Unternehmensintern wird der ECU teilweise für die Buchführung verwendet. Hält ein Unternehmen mehrere Geschäftsverbindungen zu Mitgliedstaaten, erweist sich eine einheitliche Währung als sehr vorteilhaft. Insgesamt hat sich die Europäische Währungseinheit ECU zu einer bedeutenden Währung im internationalen Handel und Zahlungsverkehr entwickelt (Ernst & Young 1991, S. 301ff.).
Neben den zwei oben genannten ECU – Arten existiert noch eine dritte, der sog. „grüne“ ECU. Der grüne ECU ist eine Recheneinheit, in der die gemeinsam beschlossenen EG – Agrarpreise festgelegt werden. Ihre Umrechnungssätze weichen von denen des offiziellen und privaten ECU ab. Die Abweichung kommt zustande, wenn bei Wechselkursanpassungen im EWS aus (agrar-) einkommenspolitischen oder (konsum-) preispolitischen Gründen die Umrechnungssätze nicht den offiziellen Leitkursen zwischen ECU und nationaler Währung folgen. Diese Differenz wird durch sogenannte Währungsausgleichsbeträge überbrückt.
IV. Die Aufgaben und die Verwendung des ECU Dem ECU sind innerhalb des EWS drei Aufgaben zugedacht. Er ist:
A. Bezugsgröße für den Wechselkurs- und Interventionsmechanismus Währungsstabilität soll in der EU durch stabilitätsorientierte und konvergente Wirtschafts- und Währungspolitik und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten erreicht werden, die Wechselkurse ihrer Währungen innerhalb festgelegter Schwankungsbreiten zu halten. Zu diesem Zweck legen alle am Exchange Rate Mechanism (ERM) teilnehmenden Länder einvernehmlich die Leitkurse ihrer Währungen gegenüber der Währungseinheit ECU fest. Aus diesen ECU - Leitkursen wird ein Gitter bilateraler Leitkurse (Paritätengitter) zwischen den ERM - Währungen abgeleitet. Um diese bilateralen Leitkurse herum werden zulässige Schwankungsbreiten für die Wechselkurse fixiert. Positive und negative Abweichungen von den bilateralen Leitkursen waren ursprünglich auf ± 2, 25% beschränkt. Daneben bestand die Möglichkeit für die italienische Lira bis zum 5. Januar 1990, eine erweiterte Bandbreite, nämlich ± 6%, zu wählen. Diese Bandbreite wurde analog für das britische Pfund und die spanische Peseta bei der ersten Teilnahme als Übergangsregelung zugelassen. Aufgrund von Spekulationswellen, die 1992 das gesamte EWS erschütterten, traten Großbritannien und Italien jedoch per 17. September 1992 aus dem ERM aus. In der Folge wurden am 2. August 1993 die Bandbreiten durch einen Beschluß der EU-Finanzminister und Zentralbankgouverneure bis auf weiteres auf ± 15% erweitert. Die bilateralen Leitkurse blieben unverändert. Außerhalb des EWS einigten sich Deutschland und Holland bilateral darauf, für die Deutsche Mark und den holländischen Gulden eine gegenseitige Bandbreite von ± 2,25% beizubehalten (Baßeler, Heinrich, Koch 1995, S.573ff.).
B. Grundlage für einen Abweichungsindikator Verantwortlich für die Einhaltung der Schwankungsbreiten sind die Zentralbanken. Sobald der Marktkurs zweier Währungen die unteren bzw. die oberen Interventionskurse erreicht hat müssen die beiden beteiligten Notenbanken das Überschreiten der Margen durch Interventionen am Markt verhindern. Dabei verkauft die Bank mit der starken Währung ihre eigene Währung gegen die schwache Partnerwährung, und die Bank der schwachen Währung nimmt diese durch Ausgabe der starken Partnerwährung aus dem Markt. Alle Interventionen werden in ECU umgerechnet und beim Europäischen Fond für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) verbucht. Um dafür ein objektives Kriterium zu besitzen, wurde ein Abweichungsindikator eingeführt. Dieser zeigt an, in welchem Maße sich der Wechselkurs einer Gemeinschaftswährung vom Durchschnitt der übrigen Gemeinschaftswährungen entfernt hat. Hat sich ein Wechselkurs um mehr als 75 % von der maximal möglichen Abweichungsgrenze von seinem ECU – Leitkurs entfernt, so erreicht diese Währung die sogenannte Abweichungsschwelle. Damit werden frühzeitig Spannungen im EWR, angezeigt und das entsprechende Land ist verpflichtet, wirtschaftspolitische Maßnahmen zu ergreifen um die Spannungen zu beseitigen. Bereits vor Erreichen der Interventionspunkte (also innerhalb der Schwankungsmargen) besteht die Möglichkeit von sogenannten “intramarginalen" Interventionen. Kann eine Zentralbank den Wechselkurs nicht mehr in den durch die Interventionskurse bestimmten Grenzen halten, bedarf es einer Leitkurs - Neuordnung (Baßeler, Heinrich, Koch 1995, S.574f.).
C. Reservemittel und Instrument für den Saldenausgleich zwischen den Währungsbehörden der EG „Reservewährungen sind nationale Währungen, die wegen ihrer Bedeutung und ihrer erwarteten Wertstabilität von den Zentralbanken als internationale Liquidität gehalten werden und in der Regel von anderen Zentralbanken akzeptiert werden“ (Baßeler, Heinrich, Koch 1995, S.566) Die wichtigste Reservewährung ist immer noch der US – Dollar, gefolgt von der DM, dem Japanischen Yen und Schweizer Franken. Da der ECU eine stabile Währung im EWS darstellt, wird sie bei den Zentralbanken als Reservemittel (neben den oben genannten und dem Gold) gehalten (Baßeler, Heinrich, Koch 1995, S.566f.). Wie schon beschrieben, besteht für die Notenbanken eine Interventionspflicht. Gerät z.B. die Währung einer Notenbank unter Abwertungsdruck, kann sie, wenn sie nicht über ausreichende Devisenreserven verfügt, einen unbegrenzten, „sehr kurzfristigen“ Kredit in Anspruch nehmen. Die „Salden“ müssen jedoch 45 Tage nach Ende des Monats, in dem die Kurse gestützt wurden, wieder ausgeglichen werden. Das heißt, jenes Land, dessen Währung gestützt werden mußte, muß den Kredit wieder zurückzahlen. Neben der Rückzahlung muß sie auch die eigene Währung, die von den anderen Notenbanken zur Stützung gekauft wurde, wieder zurückkaufen. Dieser Saldenausgleich wird in ECU abgewickelt. Die ECU wurden den Partnerstaaten gegen Hinterlegung von 20% ihrer Gold – und Devisenreserven zur Verfügung gestellt (Gabler 1993).
Die Idee, eine einheitliche Währung für Europa bzw. für die EU einzuführen, ist nicht erst in den letzten Jahren entstanden. Schon in den 60er Jahren hat man sich Gedanken um die Realisierung gemacht. Mit der Einführung der ERE, der anschließenden Umbenennung in ECU, sowie dem „Vertrag von Maastricht“, um nur einige Eckdaten zu nennen, ist man diesem Ziel immer näher gekommen. Der ECU (als Währungskorb) repräsentiert die Wirtschaftskraft der EU – Mitgliedstaaten und wird heute als international anerkannte Devise gehandelt. Man unterscheidet den „offiziellen“, „privaten“ und „grünen“ ECU. Anwendung findet er im Gemeinschaftshaushalt sowie bei Etats vieler multinationaler Unternehmen. Im Bankensektor fungiert er bereits als vollwertige Währung. Viele kleine Unternehmen und Privatpersonen nutzen ihn bereits für ihre Ersparnisse und Kontoüberziehungen. Das Ziel besteht darin, daß der ECU schon jetzt als Alternative zu den nationalen Währungen verwendet werden kann. Alles in allem kann also festgestellt werden, daß der ECU im Laufe der Zeit immer mehr an Bedeutung zugenommen hat und dies auch weiterhin tun wird.
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft (1996), Wirtschafts- und Währungsunion, Brüssel/Luxemburg 1996 Baßeler, U./Heinrich, J./Koch, W. (1995), Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft, 14. Auflage, Bachem 1995 Bertsch, H. (1996), Europäische Währungsunion, Online im Internet, URL: http://www.referate.org/frame.html, (Stand: 21.02.97) Borchardt, K.-D. (1995), Die Europäische Einigung – Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union, 4. Ausgabe, Luxemburg 1995 Ernst & Young, the National Institute of Economic and Social Research and the Association for Monetary Union of Europe (1991), Strategien für den ECU, Landsberg/Lech 1991 Gabler (1993), Gabler Wirtschafts – Lexikon, 13. Auflage auf CD – ROM, Wiesbaden 1993 Picker, H. (1987), Europäisches Währungssystem/ECU, Hildesheim/Zürich/New York 1987 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (1996), Handbuch zur Europa – Politik, 2. Auflage, Bonn 1996 Reip, H. (1992), Volkswirtschaftslehre in Problemen, Bad Homburg vor der Höhe 1992 Schiller, G. (1992), Volkswirtschaftslehre – Eine Entscheidungsorientierte Einführung, 3. Auflage, Darmstadt 1992 |